Die Antragstellung ist voraussichtlich ab 1. August möglich
Erneute Förderung öffentlicher Ladepunkte in Bayern!
Das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ geht in die nächste Runde - wir sagen Ihnen wie Sie davon profitieren können!
Ziel dieser Förderung ist es, die öffentliche Ladeinfrastruktur im Freistaat weiter auszubauen und flächendeckend zu verdichten. Seit 01.11.2021 läuft das Förderprogramm. Die Fördermittel werden in zeitlich begrenzten Förderaufrufen verteilt: Der vierte Förderaufruf ist voraussichtlich vom 1. bis 30. August geöffnet!
Wir prüfen für Sie, wie Sie die Förderung bestmöglich für die Finanzierung Ihre E-Mobilitätsprojekts nutzen können. Im Rahmen unserer umfangreichen Planungspakete bieten wir Ihnen unter anderem die Vorqualifizierung zur Berechtigung oder Unterstützung bei der Antragstellung an.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von neuen Ladepunkten.
Je nach Förderaufruf ist auch die Aufrüstung bzw. Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastrukturen an bestehenden Standorten förderfähig.
Weitere Details und Rahmenbedingungen werden in den Förderaufrufen mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt.
Fördervoraussetzungen
Die Ladestandorte müssen in Bayern öffentlich zugänglich sein.
Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Die Erteilung eines Lieferungs- oder Leistungsauftrags darf erst nach Erhalt des Förderbescheids erfolgen.
Die Ladepunkte müssen im Sinne des Förderprogrammes einen Verwertungszeitraum von sechs Jahren haben. Die aktuelle Fassung der Ladesäulenverordnung (LSV) ist einzuhalten.
Die Ladepunkte müssen mit 100% Ökostrom betrieben werden.
Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen.
Es ist ein Förderhinweis am Ladepunkt und eine Bodenmarkierung gem. Förderrichtlinie anzubringen.
Förderberechtigte
natürliche und juristische Personen
Fördermittel
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung.
Die Erstattung der Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte auf Basis eines eingereichten Verwendungsnachweises.