
Doppelte Power für die Zukunft der Elektromobilität!
Christoph Klinck wird an der Seite von Björn Dethlefsen in Zukunft die Geschäftsführung von Chargemaker ergänzen.
Mehr erfahrenFörderprogramm 439 des BMVI
Aktuell ist ein neues Förderprogramm „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen (439)“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gestartet, das den Ausbau von Ladeinfrastruktur speziell für Kommunen und deren Beschäftigte unterstützt.
Gefördert werden daher die Beschaffung und Errichtung nicht-öffentlicher Ladestationen für kommunal genutzte Elektrofahrzeuge, aber auch für die privaten E-Autos der Mitarbeiter*innen, jeweils eingesetzt für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilfenrechts.
Die wichtigsten Infos zur Förderung:
Fördergegenstand:
Gefördert
werden Ladeinfrastrukturen für Normalladestationen (AC, max. 22 kW
Leistung) inklusive aller Nebenleistungen, wie Anschluss- oder
Installationskosten.
Förderberechtigte:
Gefördert werden Kommunen und Landkreise, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände.
Wesentliche Fördervoraussetzungen:
Die Ladeinfrastruktur muss eine Online-Anbindung haben und remotefähig sein.
Die Ladepunkte müssen mit Ökostrom betrieben werden.
Die Ladestationen dürfen nur von der jeweiligen Kommune und deren Beschäftigte genutzt werden.
Die Mindestbetriebsdauer der Ladestationen beträgt 6 Jahre.
Die
geförderten Ladestationen müssen nach Inbetriebnahme bei der NOW GmbH
(https://obelis.now-gmbh.de) registriert werden, sonst erfolgt keine
Auszahlung des Zuschusses.
Die verladene Energiemenge muss halbjährlich, jeweils am 01. 02. und 01. 08., im Reportingsystem angegeben werden.
Die
Mindestfördermenge beträgt 9.000 EUR, also 10 Ladepunkte. Sollte ein*e
Antragsteller*in die Mindestfördermenge nicht erreichen, ist es auch
möglich, sich mit anderen Kommunen zur Antragstellung
zusammenzuschließen.
Es ist eine Gesamtinvestition von mindestens 12.875,14 EUR für die Ladeinfrastruktur zu tätigen.
Förderhöhe:
Der Zuschuss pro Ladepunkt beträgt bis zu 900 EUR, jedoch bis zu maximal 70% der förderfähigen Ausgaben.
Laufzeit:
Die
Förderung endet am 31.12.2022. Innerhalb von 12 Monaten nach
Bescheinigung der Förderungs-Reservierung muss die Ladeinfrastruktur
realisiert werden.
Weitere Informationen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/Infrastruktur/F%C3%B6rderprodukte/Nachhaltige-Mobilit%C3%A4tskonzepte-(439)/
Bei weiteren Fragen stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung. Im Rahmen unserer umfangreichen Planungspakete bieten wir Ihnen außerdem zusätzliche Leistungen bei Förderprogrammen an, unter anderem die Vorqualifizierung zur Berechtigung oder Unterstützung bei der Antragstellung – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!