Frohe Weihnachten – und danke an alle Kund*innen und Partner*innen.
Danke für die tolle Zusammenarbeit, gerade in diesem herausforderndem Jahr.
Mehr erfahrenDie Ladesäulenverordnung (LSV) ist eine Verordnung der Bundesregierung, die den Ausbau von Ladestationen in Deutschland beschleunigen und für diese Rechtssicherheit schaffen soll. Die LSV regelt laut ihrem Titel „technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile“. Die Ladesäulenverordnung gilt gleichermaßen für Schnell- und Normalladepunkte in Deutschland, allerdings nur, wenn diese öffentlich zugänglich sind. Als öffentlich zugänglich gilt ein Ladepunkt, wenn er sich im öffentlichen Raum befindet (z.B. auf einem Parkplatz oder am Straßenrand) oder auf einem privaten Grundstück, aber trotzdem von der Allgemeinheit uneingeschränkt genutzt werden kann.
Eine wichtige Neuerung zur Ladesäulenverordnung, die es vor allem für die Nutzer*innen von öffentlicher Ladeinfrastruktur einfacher machen soll, tritt heute in Kraft. So müssen neue Ladepunkte nun über eine Schnittstelle verfügen, die Standortinformationen und dynamische Daten übermittelt. Damit können E-Mobilist*innen künftig besser und digital einsehen, ob eine öffentliche Ladestation in der Nähe belegt oder betriebsbereit ist.
Nächstes Jahr tritt zusätzlich in Kraft, dass öffentliche Ladesäulen, die ab 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, beim Ad-hoc-Laden mindestens das kontaktlose Bezahlen mit gängigen Kredit- und Debitkarten ermöglichen müssen. Die Betreiber*innen der Ladepunkte können allerdings zusätzlich alternative Zahlungsmöglichkeiten anbieten, z. B. mit unserer ChargeME-App oder anderen digitalen Bezahlmöglichkeiten.
Der Betrieb von neuen Ladesäulen, die nicht der Verordnung entsprechen, darf dann tatsächlich untersagt werden. Zu diesem Zeitpunkt bestehende Ladestationen im öffentlichen Raum müssen jedoch bisher nicht nachgerüstet werden.
Die komplette Ladesäulenverordnung kann hier eingesehen werden.