Starke Partner*innen unterstützen Kinderkrebsstiftung mit Elektro-Ladelösung
Gemeinsam mit weiteren Dienstleister*innen installierte Chargemaker für die Frankfurter Stiftung für krebskranke Kinder eine Stromtankstelle.
Mehr erfahrenGebäudeeigentümer und Bauherren werden schon bald deutlich mehr Ladestationen zur Verfügung stellen müssen: Die EU-Kommission hat mit der Novellierung der Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 klare Vorgaben geschaffen, um den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Europa zu beschleunigen. Nötig wurde dies auch, weil aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Elektromobilität deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben. Die neuen Vorgaben, die im Juni 2024 in Kraft traten, setzen nun einen klaren Zeitrahmen für die Umsetzung in deutsches Recht.
Die Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive), ist Teil des „Fit for 55“-Pakets und zielt darauf ab, den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Schwung zu bringen. Der deutsche Gesetzgeber hat bis Ende Juni 2026 Zeit (bzw. bis Anfang 2027 für bestehende Nichtwohngebäude), die neuen Regelungen durch eine Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) in nationales Recht zu überführen.
Die Grundprinzipien der neuen EU-Vorgaben in Bezug auf die Ladeinfrastruktur bleiben unverändert: Es wird zwischen Nichtwohngebäuden, die überwiegend für andere als für Wohnzwecke bestimmt sind, und Wohngebäuden unterschieden. Zudem wird zwischen Neubauten und Bestandsbauten, die einer größeren Renovierung unterzogen werden (d. h. wenn mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle betroffen sind), differenziert. Ein weiterer Faktor bei den künftigen Vorgaben sind die vorhandenen Stellplätze.
Die Rahmenbedingungen der neuen Regelungen
Die neuen und verschärften EU-Regelungen sehen vor, dass:
mit mehr als fünf Stellplätzen mindestens jeden 2. Stellplatz mit einer Ladestation ausstatten müssen.
Die Anforderungen wurden im Vergleich zur vorherigen Fassung der Gebäuderichtlinie, sowohl der EPBD als auch des GEIG, weiter verschärft, indem die Schwellenwerte, ab denen Maßnahmen erforderlich sind, gesenkt wurden.
Die konkrete Umsetzung der neuen Regelungen in nationales Recht bleibt abzuwarten, doch besteht die Möglichkeit, dass der deutsche Gesetzgeber einzelne Vorschriften weiter verschärft, denn in der Vergangenheit überstiegen die Vorgaben GEIG die der EU deutlich.
Fazit
Ladeinfrastruktur wird für Gebäudebesitzer zunehmend wichtiger und ihre Berücksichtigung sollte bei jedem Projekt bereits zu Beginn des Vorhabens eingeplant werden. Die meisten Gebäude, die unter diese Richtlinie fallen, werden bei 50 % ihrer Stellplätze zumindest die Vorrüstung für Ladepunkte errichten müssen. Dies ist allerdings nur eine Momentaufnahme, weitere Verschärfungen sind nicht auszuschließen.
Um auch alle zukünftigen Anforderungen zu erfüllen, empfehlen die Ladeinfrastruktur-Spezialisten von Chargemaker weitestgehend alle Stellplätze auf eine Elektrifizierung vorzubereiten. Die Anforderungen der EPBD und des neuen GEIG werden selbstverständlich bei allen Elektromobilitätsprojekten bereits in der Planung berücksichtigt.