Die Antragstellung ist vom 02.06.-04.07.2025 möglich
Förderung von Ladeinfrastruktur in Bayern: bis zu 50 % Zuschuss.
Der Freistaat Bayern fördert erneut den Ausbau der Elektromobilität: Am 2. Juni 2025 startet der 5. Förderaufruf im Programm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“. Antragsberechtigte haben bis zum 4. Juli 2025 Zeit, Fördermittel für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur zu beantragen – mit Fördersätzen von bis zu 50 %. Schnell sein lohnt sich also!
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Ladeinfrastruktur-Förderung in Bayern richtet sich an:
Unternehmen (außer GbR)
Die Wohnungswirtschaft
Kommunen
Natürliche und juristische Personen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur – inklusive Kosten für:
Installation
Netzanschluss
Tiefbau- und Markierungsarbeiten
Beleuchtung und Inbetriebnahme
Höhe der Förderung im Überblick
AC-Ladepunkte (3,7–22 kW): 40 %, max. 2.500 € je Ladepunkt
DC-Ladepunkte >22 bis <100 kW: 40 %, max. 10.000 € je Ladepunkt
DC-Ladepunkte ab 100 kW: 40 %, max. 20.000 € je Ladepunkt
Netzanschluss: bis zu 20.000 € je Standort
Erfüllt der/die Antragsteller*in ein oder mehrere Zusatzkriterien, steigt der Fördersatz auf bis zu 50 %. Besonders gefördert werden u. a.:
Barrierefreie Ladepunkte (nach DIN 18040-3)
Standorte mit hohem Bedarf laut StandortTOOL
XL-Stellplätze
Ladepunkte in dichtbesiedelten Wohnquartieren
Touristische Ziele und intermodale Knotenpunkte (z. B. Park and Ride)
Die Anzahl erfüllter Zusatzkriterien beeinflusst die Bewilligung direkt: Anträge mit mehreren Kriterien werden bevorzugt behandelt.
Was gilt es zu beachten?
Die Förderung unterliegt bestimmten Voraussetzungen:
Die Ladepunkte müssen öffentlich zugänglich und 24/7 nutzbar sein
Es darf noch kein Auftrag zur Umsetzung vergeben worden sein
Die Standorte müssen mit 100 % Ökostrom und mindestens sechs Jahre lang betrieben werden
Die Maßnahme muss den Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen
Ein Vorhaben ist nicht förderfähig, wenn es durch gesetzliche Vorgaben wie das GEIG oder durch vertragliche Verpflichtungen (z. B. Tankstellenbindung) ohnehin umzusetzen wäre.
Warum sich schnelles Handeln lohnt
Die eingereichten Anträge werden nach Eingang und Qualität bewertet – je mehr Zusatzkriterien erfüllt sind, desto besser die Chancen auf eine Bewilligung. Wer jetzt die Planung beginnt und frühzeitig alle Unterlagen vorbereitet, sichert sich entscheidende Vorteile.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Bayern
Sie planen eine öffentliche Ladeinfrastruktur und möchten von der aktuellen Förderung für Ladestationen profitieren?
Wir beraten Sie gerne zu Förderfähigkeit, Voraussetzungen und Fristen – und begleiten Sie auf Wunsch auch bei der Antragstellung.