2 bundesweite Förderprogramme für nachhaltige Mobilitätskonzepte
Ladeinfrastruktur für KMU: profitieren Sie jetzt von neuen Förderungen.
Die Bundesregierung unterstützt aktuell kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit zwei neuen bundesweiten Förderprogrammen im Bereich betriebliche Mobilität. Ziel dabei ist es, die Entwicklung nachhaltiger, klimafreundlicher Mobilitätskonzepte zu fördern – und Unternehmen auf ihrem Weg in eine zukunftsfähige Mobilität gezielt zu entlasten.
Falls Sie Mobilitätsverantwortliche*r in einem Unternehmen sind, bedeutet das: attraktive Zuschüsse für die Beratung und Umsetzung – und damit die Chance, Ihre Mobilitätsstrategie mit dem Auf- und Ausbau von Ladeinfrastruktur effizient, wirtschaftlich und nachhaltig weiterzuentwickeln.
Förderung 1: Beratung und Standortkonzept
Die Initialförderung richtet sich an Unternehmen, die ein professionelles Standort- und Mobilitätskonzept entwickeln möchten – als Grundlage für alle weiteren Schritte der betrieblichen Elektromobilität.
Förderdetails:
Zuschuss von bis zu 50 % der Beratungskosten
Maximale Fördersumme 5.000 Euro
Gefördert werden insbesondere Beratungsleistungen, die eine ganzheitliche Betrachtung des Standorts ermöglichen – inklusive Analyse von Ladebedarfen, Flottennutzung, Nutzergruppen und Energieversorgung. So schaffen Sie die Basis für ein durchdachtes Mobilitätsmanagement, das langfristig funktioniert und an Ihre Bedürfnisse angepasst ist.
Förderung 2: Umsetzung konkreter Projekte
Die Breitenförderung unterstützt Unternehmen, die auf Basis eines bestehenden Mobilitätskonzepts konkrete Maßnahmen umsetzen – zum Beispiel die Installation von Ladeinfrastruktur oder den Ausbau bestehender Systeme.
Förderdetails:
Zuschuss von bis zu 60 % der Projektkosten
Fördersumme je Projekt: mind. 8.000 Euro, max. 60.000 Euro
Ob Ladepunkte auf dem Firmengelände, intelligente Lastmanagement-Systeme oder die Integration in bestehende Energie- und Gebäudestrukturen – die Förderung deckt vielfältige Maßnahmen ab, die den Umstieg auf E-Mobilität erleichtern.
Wichtige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen
Damit die Förderung bewilligt werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Die geförderten Projekte müssen nachweislich zur CO₂-Reduktion und zu nachhaltiger Mobilität beitragen.
Es muss eine mehrjährige Nutzung bzw. Umsetzung der Maßnahme sichergestellt werden.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Aufbau von Ladeinfrastruktur freiwillig erfolgt – also nicht gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist.
Fristen und Antragstellung, die beachtet werden müssen
Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2026 möglich – oder solange Fördermittel verfügbar sind.
Wichtig: Die bewilligten Projekte müssen bis spätestens 30.06.2027 umgesetzt sein.
Da die Bewilligung nach Reihenfolge und Qualität der Anträge erfolgt, empfiehlt sich eine zeitnahe Antragstellung. Wer frühzeitig plant und ein starkes Konzept vorlegt, sichert sich die besten Chancen auf Förderung.
Chargemaker unterstützt Sie bei Planung und Umsetzung
Von der Beratung bis zur Inbetriebnahme: Wir begleiten Unternehmen auf dem gesamten Weg zur nachhaltigen Ladeinfrastruktur. Unsere Expert*innen unterstützen Sie beim Fördermittelantrag, der Konzeptentwicklung und kümmern sich um eine reibungslose Umsetzung – passgenau, zuverlässig und zukunftssicher.
Jetzt informieren – und mit Chargemaker die Mobilität von morgen gestalten: Kontakt aufnehmen