Neue Chancen: Förderung für Ladeinfrastruktur in NRW ausgeweitet.
Das Förderprogramm proges.nrw wurde erweitert. Damit können Unternehmen und Gewerbeimmobilien von attraktiven Zuschüssen im Bereich Ladeinfrastruktur profitieren.
Mehr erfahrenAm 28. Juli 2026 wurde die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wurden die neuen Vorgaben der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) nun auch offiziell in deutsches Recht überführt. Nach der Verkündung des Gesetzes treten die neuen GEIG-Vorgaben dann am ersten Tag des sechsten Monats in Kraft – also bereits am 1. Januar 2027.
Für Eigentümer, Projektentwickler, Unternehmen und Immobilienverantwortliche bedeutet das: Wer Neubauten, größere Renovierungen oder bestehende Immobilien mit Stellplätzen verantwortet, sollte sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen befassen.
Neues GEIG: Alle Anforderungen
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) regelt die Anforderungen an Ladeinfrastruktur und der Vorrüstung für Elektromobilität in Gebäuden. Mit der nun veröffentlichten GEIG-Novelle werden diese Vorgaben, im Vergleich zur bisherigen Fassung des GEIG, erweitert und an die Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD angepasst.
Ziel der Novelle ist es, den Ausbau der Elektromobilität zu beschleunigen und die notwendige Ladeinfrastruktur bereits bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen stärker mitzudenken.
Die Änderungen betreffen künftig deutlich mehr Immobilien als bisher. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Ladepunkte, Vorverkabelung und technische Infrastruktur. Auch Nichtwohngebäude im Bestand werden künftig deutlich stärker berücksichtigt.
Für viele Immobilienverantwortliche stellt sich daher die Frage:
Bin ich von den neuen GEIG-Anforderungen betroffen und welche Maßnahmen werden ab 2027 erforderlich?
Die konkreten Anforderungen aus der GEIG-Novelle 2026 unterscheiden sich je nach:
Eine vollständige Übersicht aller neuen GEIG- und EPBD-Vorgaben finden Sie auf unserer Infoseite:
GEIG-Novelle: Alle Anforderungen im Überblick
Dort erfahren Sie unter anderem:
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, unseren kostenlosen One-Pager anzufordern, mit dem Sie alle relevanten Infos zum neuen GEIG auf einen Blick erhalten.
Mit dem Inkrafttreten der GEIG-Novelle steht fest: Zum 1. Januar 2027 gelten neue Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Immobilien in Deutschland. Die Änderungen setzen Vorgaben der EPBD um und erhöhen die Anforderungen an viele Wohn- und Nichtwohngebäude deutlich.
Wer frühzeitig prüft, welche Auswirkungen das neue GEIG auf die eigenen Immobilien hat, kann rechtzeitig planen und teure Nachrüstungen vermeiden.
Alle Details zu den neuen GEIG-Anforderungen finden Sie auf unserer Landing Page.