Auch Ladeinfrastruktur für Kommunen wird jetzt bis zu 70% gefördert!
Der Aufbau eigener, nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur wird nun für Kommunen und Landkreise besonders attraktiv.
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Antragstellung ab sofort möglich
Die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur in Wohnimmobilien steigt – sowohl auf Seiten der Mieter*innen als auch bei Eigentümern. Spätestens seit der neuen E-Auto-Förderung für Privatpersonen wächst der Bedarf nach verlässlichen Lademöglichkeiten direkt am Wohnort spürbar weiter.
Die gute Nachricht: In Nordrhein-Westfalen können Sie Ihr Ladeinfrastrukturprojekt jetzt gezielt fördern lassen. Das erfolgreiche Förderprogramm proges.nrw wird weitergeführt und bietet für Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und in Wohnungseigentumsanlagen eine attraktive Förderung, die die Entscheidung für nachhaltige Mobilität deutlich erleichtert.
Antragsberechtigt sind unter anderem:
Gefördert werden Erwerb, Errichtung und Netzanschluss neuer, nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und in WEG‑Anlagen.
Dazu gehören insbesondere:
Damit deckt die Förderung nahezu alle wesentlichen Bestandteile einer professionellen Ladeinfrastruktur ab.
Bis zu 40 % Zuschuss der förderfähigen Ausgaben (max. 1.500 EUR je Ladepunkt)
Die Antragstellung kann ab sofort über das Förderportal NRW erfolgen und ist bis spätestens 31.12.2026 möglich.
Das Förderverfahren läuft grundsätzlich komplett digital ab und sämtliche Kommunikation erfolgt elektronisch. Der Prozess umfasst je nach Projektgröße technische Nachweise, Angaben zur geplanten Infrastruktur sowie die spätere Dokumentation der Umsetzung.
Wir prüfen gerne, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, beraten Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie bei der Umsetzung – von der Planung bis zum Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur in Wohnimmobilien.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unseren Expert*innen auf: