Wallbox-Förderung 2026 – bis zu 40 % Zuschuss für Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden in NRW.
Die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur in Wohnimmobilien steigt – sowohl auf Seiten der Mieter*innen als auch bei Eigentümern. Spätestens seit der neuen E-Auto-Förderung für Privatpersonen wächst der Bedarf nach verlässlichen Lademöglichkeiten direkt am Wohnort spürbar weiter.
Die gute Nachricht: In Nordrhein-Westfalen können Sie Ihr Ladeinfrastrukturprojekt jetzt gezielt fördern lassen. Das erfolgreiche Förderprogramm proges.nrw wird weitergeführt und bietet für Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und in Wohnungseigentumsanlagen eine attraktive Förderung, die die Entscheidung für nachhaltige Mobilität deutlich erleichtert.
Wer kann die Ladeinfrastruktur-Förderung nutzen?
Antragsberechtigt sind unter anderem:
Eigentümer*innen von Garagen- oder Stellplatzkomplexen als natürliche Personen
Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Vermieter*innen oder Mieter*innen von Wohnimmobilien
Freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Öffentliche Einrichtungen wie Kommunen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Erwerb, Errichtung und Netzanschlussneuer, nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und in WEG‑Anlagen.
Neue Netzanschlüsse oder Ertüchtigung bestehender Anschlüsse
Strominfrastruktur bis zum Stellplatz (inkl. Zähler, Sicherung, Verkabelung)
Damit deckt die Förderung nahezu alle wesentlichen Bestandteile einer professionellen Ladeinfrastruktur ab.
Wie sind die Konditionen der Wallbox-Förderung NRW?
Nur an Stellplätzen für Mieter*innen von Wohngebäuden oder Eigentumsanlagen
Bis zu 40 % Zuschuss der förderfähigen Ausgaben (max. 1.500 EUR je Ladepunkt)
Für große Unternehmen: max. 20 % der Ausgaben (ebenfalls bis 1.500 EUR je Ladepunkt)
Mindestausgaben: 500 EUR
Aufbau darf nicht ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (z. B. GEIG) dienen
Zweckbindungsfrist: 5 Jahre
Laden muss mit Ökostrom oder zumindest teilweise eigens erzeugtem Strom erfolgen
Installation und Aufbau darf nur durch ein Fachunternehmen erfolgen
Infos zur Antragstellung
Die Antragstellung kann ab sofort über das Förderportal NRW erfolgen und ist bis spätestens 31.12.2026 möglich.
Das Förderverfahren läuft grundsätzlich komplett digital ab und sämtliche Kommunikation erfolgt elektronisch. Der Prozess umfasst je nach Projektgröße technische Nachweise, Angaben zur geplanten Infrastruktur sowie die spätere Dokumentation der Umsetzung.
Frühzeitig planen und beraten lassen
Wir prüfen gerne, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, beraten Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie bei der Umsetzung – von der Planung bis zum Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur in Wohnimmobilien.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unseren Expert*innen auf: