Die Bundesregierung hat mit einer neuen bundesweiten Ladeinfrastruktur-Förderung für schwere Nutzfahrzeuge eine weitere Maßnahme des übergeordneten Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 umgesetzt. Die Förderrichtlinie wurde am 4. Mai 2026 in einer Pressemitteilung vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) angekündigt und stellt über vier Jahre verteilt in mehreren Förderaufrufen bis zu eine Milliarde Euro für den Ausbau von nicht-öffentlicher und öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte bereit.
Damit soll der Ausbau von Ladeinfrastruktur im Logistikbereich vorangetrieben und dieser Verkehrssektor schneller klimafreundlich und robuster gegenüber fossilen Energiekrisen gestaltet werden.
Für einen Teil der Antragsberechtigten gilt bei der Vergabe der Fördermittel das Windhundprinzip: Anträge werden nach ihrem Eingangsdatum bearbeitet – wer schnell handelt, hat also eine höhere Chance auf die Förderzusage. Für Unternehmen ist es daher sinnvoll, schon jetzt die technische Planung und notwendigen Abstimmungen anzugehen und sich damit bestmöglich auf die Beantragung der Förderung vorzubereiten.
Auf dieser Seite erhalten Sie stets alle aktuellen Informationen zur Förderung der Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge und erfahren, wie Sie sich als Unternehmen bestmöglich auf den Förderstart vorbereiten und von attraktiven Zuschüssen profitieren können.
Die wichtigsten Infos zur Ladeinfrastruktur-Förderung für Nutzfahrzeuge 2026 auf einen Blick.
Die folgenden Informationen zur Förderung von Schnellladepunkten an Unternehmensstandorten und im öffentlichen Bereich werden regelmäßig von uns aktualisiert und ergänzt:
(Aktueller Stand: 15.06.2026)
Welche Förderaufrufe sind bereits offiziell?
Im Mai 2026 sind bereits drei konkrete Förderaufrufe mit einem Volumen von 200 Millionen Euro veröffentlicht worden. Über 2026 hinaus werden während der vierjährigen Laufzeit der Förderrichtlinie weitere, an die jeweilige Marktsituation angepasste Förderaufrufe folgen.
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Aufruf A
(nur für KMU)Nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
(z. B. Betriebshof, Depot für eigene Nutzfahrzeuge oder Transportpartner)- Priorisierung nach Zeitpunkt des Antrageingangs
- Förderhöhe: 500 EUR/kW Ladeleistung
- min. 50 kW (DC) pro Ladepunkt
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Aufruf B
(für Unternehmen)Nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
(z. B. Betriebshof, Depot für eigene Nutzfahrzeuge oder Transportpartner)- Wettbewerbsverfahren nach beantragter Förderintensität
- Förderhöhe: bis zu 500 EUR/kW Ladeleistung
- min. 50 kW (DC) pro Ladepunkt
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Aufruf C
(für Unternehmen)Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
(z. B. Rastanlagen, Lade-Hubs, Logistikstandorte)- Wettbewerbsverfahren nach diversen Kriterien
- Förderhöhe: bis zu 500 EUR/kW Ladeleistung
- min. 100 kW (DC) pro Ladepunkt
Wann startet und endet die Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge?
Die Antragsfristen für die Förderung „Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge“ hängen von dem konkreten Förderaufruf sowie der Zielgruppe ab:
Nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
- Aufruf A: für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die Antragstellung aufgrund des zu großen Andrangs und den bereits ausgeschöpften Fördermitteln nicht mehr möglich
- Aufruf B: für Unternehmen gilt die Antragsfrist vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2026
Öffentliche Ladeinfrastruktur
- Aufruf C: für alle Zielgruppen ist eine Antragstellung vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2026 möglich
Wer kann die Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Lkw beantragen?
Das Förderprogramm umfasst drei parallel laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:
- KMU sowie alle weiteren Unternehmen des privaten Rechts (z. B. Logistik‑, Transport‑ und Industrieunternehmen)
- Unternehmen des öffentlichen Rechts
- Wirtschaftlich tätige natürliche Personen
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt die Errichtung von fabrikneuer DC‑Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge (E‑Lkw der Klassen N2 und N3) sowie die Kosten für eine mögliche Erweiterung des Netzanschlusses.
Konkret gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von öffentlich (z. B. Ladehub, Logistikstandort) und nicht öffentlich zugänglicher (z. B. Depot, Betriebshof) Ladeinfrastruktur, darunter:
- DC- und HPC‑Ladeinfrastruktur ab 50 kW Ladeleistung, auch inkl. Megawatt‑Charging‑System (MCS)
- Netzanschlüsse und Netzanschlusserweiterungen
- Last‑, Lade‑ und Energiemanagementsysteme
- Batteriespeicher, sofern technisch erforderlich
Nicht förderfähig sind Ausgaben für die Planung und die Genehmigung der Ladeinfrastruktur sowie Leasingraten, Mietkosten oder laufende Betriebskosten.
Was ist die maximale Förderhöhe?
Die maximale Förderhöhe beträgt für alle Förderaufrufe und antragsberechtigten Zielgruppen gleichermaßen 500 EUR pro kW Ladeleistung. Bei Aufruf B und C im Wettbewerbsverfahren lässt sie sich vom Antragsteller individuell ansetzen.
Bei der Errichtung einer Ladeinfrastruktur mit vier 150 kW-Ladestationen können Antragsberechtigte also beispielsweise bis zu 300.000 EUR an Fördermitteln erhalten (4 x 150 kW x 500 EUR).
Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung ausgezahlt und die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt:
- bei Aufruf A entweder 300.000 EUR bei De-minimis* oder 1 Mio. EUR bei AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)**
- bei Aufruf B und C jeweils 5 Mio. EUR
* Unternehmen dürfen innerhalb von drei Steuerjahren nur bis zu einer bestimmten Grenze De-minimis-Förderungen erhalten. Wenn Sie in diesem Zeitraum bereits solche Förderungen bekommen haben, werden diese abgezogen. Die hier angezeigte Förderung gilt daher nur, soweit Ihr Unternehmen noch ausreichend freien De-minimis-Spielraum hat.
** Die Förderung ist begrenzt, weil Unternehmen einen Teil der Kosten selbst tragen müssen: kleine Unternehmen mindestens 50 %, mittlere Unternehmen mindestens 60 %.
Welche Anforderungen gelten für die Bewilligung der Förderung?
Für eine Bewilligung der bundesweiten Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge müssen die geplanten E-Mobilitäts-Projekte bestimmte technische und formale Voraussetzungen erfüllen. Gefördert wird ausschließlich fabrikneue DC‑Ladeinfrastruktur, die für den Einsatz mit batterieelektrischen schweren Nutzfahrzeugen (E‑Lkw der Klassen N2 und N3) geeignet ist und in Deutschland errichtet wird.
Für Aufruf A und B muss jeder geförderte Ladepunkt über eine Nennladeleistung von mindestens 50 kW (DC) verfügen. Die Ladeinfrastruktur darf dabei nur betriebseigenen Fahrzeugen und/oder einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich sein.
Für Aufruf C muss die Ladeleistung pro Standort mindestens 1.500 kW betragen, dabei min. 100 kW je Ladepunkt. Zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt eine Leistung von 350 kW oder mehr aufweisen.
Zudem dürfen die Vorhaben vor Bewilligung der Zuwendung noch nicht begonnen worden sein. Die Umsetzung der Ladeinfrastruktur muss durch fachkundige Unternehmen erfolgen und dem jeweils geltenden Stand der Technik sowie den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Die genauen Anforderungen können Sie auf der Website des Projektträgers zum Förderprogramm einsehen.
Infos zur Antragstellung.
Die Antragstellung ist zum jeweiligen Förderstart über das Online-Förderportal der Bundesregierung „easy-online“ möglich. Die Vergabemethoden und Fristen unterscheiden sich dabei nach Förderaufruf:
Aufruf A (Nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für KMU):
- Die Rückmeldung zur Förderentscheidung erfolgt zeitnah nach Antragseingang, somit lohnt es sich, schnell zu sein
- Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags ausgezahlt
- Antragstellung im Aufruf A ist aufgrund bereits ausgeschöpfter Fördermittel nicht mehr möglich. KMU können jedoch noch Förderanträge über den Aufruf B im wettbewerblichen Verfahren stellen
Aufruf B (Nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für weitere Unternehmen):
- Die Rangfolge der Anträge wird durch die beantragte Förderintensität* bestimmt. Vorhaben mit geringerer Förderintensität werden im Wettbewerb bevorzugt berücksichtigt
- Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens
Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags ausgezahlt - Antragstellung ist vom 26. Mai bis zum 7. Juli möglich
Aufruf C (Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur):
- Die Rangfolge der Anträge richtet sich ebenfalls zum Großteil nach der beantragten Förderintensität. Der Aufbau an AFIR-Standorten** und das Anbieten eines Durchleitungsmodells können die Bewertung zusätzlich verbessern
- Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens
Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags ausgezahlt - Antragstellung ist vom 26. Mai bis zum 7. Juli möglich
Welche Unterlagen bei den verschiedenen Aufrufen im Detail einzureichen sind, können Sie auf der Website des Projektträgers einsehen.
* Die Förderintensität zeigt, wie viel Prozent der anerkannten Kosten bezuschusst werden.
** AFIR-Standorte sind strategisch wichtige Ladeorte, die nach EU-Vorgaben für den Aufbau eines europaweiten Ladenetzes vorgesehen sind.
Warum sich schnell sein lohnt.
Für KMU wurden die Fördermittel nach dem Windhundprinzip vergeben – einer Methode zur Vergabe knapper Ressourcen, bei der vollständige Anträge ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden. Durch den großen Andrang ist die Antragseinreichung bereits beendet worden. Das bedeutet für KMU, die leider keinen Antrag mehr im Aufruf A einreichen konnten: Beim nächsten Mal besser schnell sein – denn auch für 2027 hat das BMV weitere Förderaufrufe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Lkw geplant.
Zudem kann der Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge technisch und genehmigungsseitig komplex sein.
Da ein Förderantrag normalerweise erst dann eingereicht werden kann, wenn ein Kostenvoranschlag über alle Maßnahmen vorliegt, empfehlen wir, die notwendigen Schritte bereits jetzt anzustoßen. Kümmern Sie sich schon vor Start der Förderung um die Standortprüfung, ermitteln Sie die verfügbare Netzanschlussleistung und lassen Sie sich ein zukunftssicheres Ladeinfrastrukturkonzept inklusive der voraussichtlichen Kosten erstellen.
Auch die Antragsteller der Aufrufe B und C profitieren von einer frühen Vorbereitung: Zwar erfolgt die Mittelvergabe hier über ein wettbewerbliches Verfahren, doch die Einholung von Kostenvoranschlägen für mehrere Standorte – inklusive Machbarkeitsprüfung, Netzanschlussabstimmung und Planung – erfordert natürlich auch mehr Zeit. Wer früh beginnt, stellt sicher, dass rechtzeitig vor Antragschluss ein E-Mobilitäts-Konzept für alle zu elektrifizierenden Standorte vorliegt.
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Häufig gestellte Fragen zur Ladeinfrastruktur-Förderung für schwere Nutzfahrzeuge 2026
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Was bedeutet "schwere Nutzfahrzeuge"?
Im Rahmen der Förderung sind mit „schweren Nutzfahrzeugen“ insbesondere batterieelektrische Lkw gemeint, die im Güterverkehr eingesetzt werden. Dazu zählen vor allem Fahrzeuge der Klassen N2 und N3, also mittelschwere und schwere Lkw mit entsprechend hohem Energiebedarf.
Die Förderung konzentriert sich gezielt auf diese Fahrzeugklasse, da hier besonders leistungsstarke Ladeinfrastruktur erforderlich ist – beispielsweise DC‑Schnellladepunkte mit mindestens 50 kW Ladeleistung. Ziel ist es, die Elektrifizierung des schweren Straßengüterverkehrs voranzutreiben und dafür geeignete Ladepunkte in Depots, Logistikzentren oder entlang von Transportkorridoren aufzubauen.
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Wann startet die Ladeinfrastruktur-Förderung für E-Lkw 2026?
Das Startdatum hängt von dem konkreten Förderaufruf bzw. der Zielgruppe ab:
Aufruf A startet am 5. Juni, die Aufrufe B und C im Wettbewerbsverfahren starten bereits am 26. Mai.
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Was wird bei der DC-Ladeinfrastruktur-Förderung bezuschusst?
Gefördert werden laut offiziellen Informationen die Ladestationshardware selbst, der erforderliche Netzanschluss, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme sowie Batteriespeicher.
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Muss die Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich sein?
Nein – die öffentliche Zugänglichkeit ist keine zwingende Voraussetzung.
Die Förderung unterscheidet klar zwischen verschiedenen Anwendungsfällen:
- Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur (z. B. auf Betriebshöfen oder in Depots)
- Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (z. B. an Ladehubs oder Rastanlagen)
Gerade für Unternehmen aus Logistik, Handel oder Industrie ist die nicht-öffentliche Nutzung besonders relevant: Die Ladepunkte können ausschließlich für den eigenen Fuhrpark oder einen vorab definierten Nutzerkreis (z. B. Transportpartner) betrieben werden.
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Wer kann die E-Lkw-Ladeinfrastruktur-Förderung beantragen?
Zielgruppe der parallel laufenden Förderaufrufe für Ladeinfrastruktur sind KMU, alle weiteren Unternehmen des privaten Rechts (z. B. Logistik‑, Transport‑ und Industrieunternehmen), Unternehmen des öffentlichen Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen.
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Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen?
Die konkreten Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Förderaufruf ab, umfassen aber insbesondere folgende Punkte:
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Antragsberechtigung:
Je nach Förderaufruf können KMU oder Unternehmen aller Größen teilnehmen. Für KMU gelten die EU‑Grenzen (< 250 Mitarbeitende, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme). -
Standort und Nutzung:
Die Ladeinfrastruktur muss in Deutschland auf betrieblich genutzten Flächen errichtet werden (z. B. Betriebshof, Depot, Logistikstandort). -
Technische Anforderungen:
/ Mindestladeleistung: i. d. R. 50 kW (DC) pro Ladepunkt
/ Auslegung für schwere Nutzfahrzeuge
/ Geeignete Flächen für Zufahrt, Parken und Rangieren -
Planerische Voraussetzungen:
/ Netzanschluss muss gesichert oder beantragt sein
/ Nutzung erneuerbarer Energien muss vorgesehen sein
/ Ergänzende Systeme wie Lastmanagement können relevant sein
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Wie hoch ist die Förderung für E-Lkw-Ladeinfrastruktur 2026?
Der Förderbetrag wird basierend auf der realisierten Ladeleistung in kW ermittelt und beträgt bis zu 500 EUR pro kW. Bei Aufruf B und C im Wettbewerbsverfahren lässt die gewünschte Förderhöhe je kW Ladeleistung sich vom Antragsteller individuell ansetzen.
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Gibt es eine maximale Fördersumme?
Ja – die maximale Fördersumme hängt vom Förderaufruf ab:
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Aufruf A (KMU, nicht öffentlich):
- bis zu 300.000 € (De‑minimis)
- bis zu 1 Mio. € (AGVO)
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Aufruf B (nicht öffentlich, alle Unternehmen):
- bis zu 5 Mio. € pro Antrag
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Aufruf C (öffentlich):
- ebenfalls bis zu 5 Mio. € pro Antrag
Die Förderung erfolgt als Festbetrag pro installiertem kW Ladeleistung (bis zu 500 €/kW), wodurch sich die konkrete Fördersumme aus der geplanten Infrastruktur ergibt.
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Warum lohnt es sich, die Ladeinfrastruktur rechtzeitig zu planen?
Für KMU wurden die Fördermittel aus dem Aufruf A nach dem Windhundprinzip vergeben und schnell ausgeschöpft. Ein Antrag kann meistens erst dann eingereicht werden, wenn die Planung der Ladeinfrastruktur bereits abgeschlossen ist und ein konkretes, belastbares Angebot vorliegt.
Aber auch weitere Unternehmen profitieren bei den Aufrufen B und C von einer frühen Vorbereitung: Zwar erfolgt die Mittelvergabe hier über ein wettbewerbliches Verfahren, doch die Planung, Einholung von Kostenvoranschlägen sowie die Abstimmung mit dem Netzbetreiber erfordern natürlich auch mehr Zeit.
Wer frühzeitig mit der Planung beginnt, kann zum Förderstart zeitnah einreichen und sich hohe Chancen auf eine Bewilligung der Förderung sichern.
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Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger Jülich und ist abhängig vom jeweiligen Förderaufruf unterschiedlich organisiert:
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Nicht-öffentlich (KMU, Aufruf A):
Vergabe nach dem „Windhundprinzip“ – Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. -
Nicht-öffentlich (Unternehmen, Aufruf B):
Wettbewerbliches Verfahren – Bewertung u. a. nach Förderbedarf und Effizienz. -
Öffentlich (Aufruf C):
Ebenfalls Wettbewerbsverfahren mit zusätzlichen Bewertungskriterien.
Wichtig: Ein Antrag umfasst in der Regel alle geplanten Standorte eines Unternehmens und erfordert technische, wirtschaftliche und organisatorische Angaben zum Projekt.
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Wann sollte ich den Förderantrag stellen?
So früh wie möglich.
Gerade bei Förderaufrufen mit „Windhundprinzip“ entscheidet die Geschwindigkeit über die Förderzusage. Beim ersten KMU‑Aufruf (Aufruf A) waren die Fördermittel aufgrund des hohen Andrangs bereits kurz nach Start vollständig ausgeschöpft – eine Antragstellung ist dort aktuell nicht mehr möglich.
Für aktuelle und kommende Aufrufe gilt daher:
/ Ladeinfrastruktur-Projekte frühzeitig planen
/ Netzanschluss vorbereiten und technische Voraussetzungen schaffen
/ Antragsphase aktiv verfolgen -
Wie lange dauert die Bewilligung?
Die Dauer kann variieren und hängt vom Verfahren ab:
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Windhundverfahren:
Grundsätzlich schnellere Bearbeitung, da keine Wettbewerbsbewertung erfolgt -
Wettbewerbliche Verfahren:
Längere Bearbeitungszeit aufgrund von Bewertung und Vergleich der Anträge
Generell gilt: Unternehmen erhalten eine Rückmeldung erst nach vollständiger Prüfung aller Unterlagen. Bei Rückfragen wird der Antragsteller kontaktiert, ansonsten erfolgt die Information mit dem Zuwendungsbescheid.
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Wann darf mit dem Bau begonnen werden?
Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn (z. B. durch Abschluss von Liefer- oder Bauverträgen) kann zum Ausschluss von der Förderung führen. Der gültige Zeitraum für die Umsetzung wird im Bewilligungsbescheid definiert.
Die Laufzeit des Vorhabens beträgt typischerweise bis zu 24 Monate, in denen die Ladeinfrastruktur errichtet und in Betrieb genommen werden muss.
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