Die Bundesregierung hat mit einem neuen bundesweiten Förderprogramm für Wallboxen in Mehrparteienhäusern die Maßnahme 3 des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 umgesetzt, der im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Das Programm wurde am 25. März 2026 in einer offiziellen Pressemitteilung vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) angekündigt und stellt bis zu 500 Millionen Euro für den Ausbau privater Ladepunkte in Wohnimmobilien bereit. Damit soll die bislang unzureichende Versorgung vieler Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern mit Lademöglichkeiten verbessert und die Investitionsbereitschaft von Eigentümern gezielt gestärkt werden.
Für einen Teil der Antragsberechtigten gilt bei der Vergabe der Fördermittel das Windhundprinzip: Anträge werden direkt nach Eingang bearbeitet und wer zuerst kommt, hat eine höhere Chance auf die Förderzusage. Für Eigentümer und Vermieter von Wohnungen ist es daher sinnvoll, schon jetzt die technische Planung und notwendigen Abstimmungen anzugehen und sich damit bestmöglich auf die Beantragung der Förderung vorzubereiten.
Auf dieser Seite erhalten Sie stets alle aktuellen Informationen zur neuen Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser und erfahren, wie Sie sich als Wohnungsbauunternehmen, Wohnungsgenossenschaft oder Wohnungseigentümer bestmöglich auf den Förderstart vorbereiten und von attraktiven Zuschüssen profitieren können.
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Die wichtigsten Infos zur Wallbox-Förderung 2026 auf einen Blick.
Die folgenden Informationen zur Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern werden regelmäßig von uns aktualisiert und ergänzt:
(Aktueller Stand: 15.04.2026)
Wann startet die bundesweite Wallbox-Förderung?
Die Antragstellung für die bundesweite Wallbox-Förderung „Laden im Mehrparteienhaus“ ist seit dem 15. April 2026 um 10 Uhr möglich.
Wann endet die Ladeinfrastruktur-Förderung?
Bis wann die Förderung beantragt werden kann hängt von der Zielgruppe ab:
Für WEGs, KMU und private Eigentümer*innen ist die Antragstellung bis zum 10. November 2026 möglich.
Für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand endet die Frist, zu der alle Unterreichen einzureichen sind, bereits am 15. Oktober 2026.
Wer ist für die Ladeinfrastruktur-Förderung an Mehrparteienhäusern antragsberechtigt?
Das Förderprogramm umfasst drei parallel laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer*innen, die Wohnraum vermieten
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größerem Wohnungsbestand
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt nicht nur Kosten für die Wallboxen selbst, sondern auch für die Ertüchtigung des Netzanschlusses und der elektrischen Anlagen der Gebäude.
Konkret gefördert wird die Anschaffung und Errichtung privat genutzter Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern, darunter:
- Ladestationshardware bzw. Wallboxen
- Technische Ausstattung und elektrische Ertüchtigung
- Bauliche Maßnahmen wie Kabelinfrastruktur und Unterverteilungen
- Netzanschluss oder die Erweiterung vorhandener Netzkapazitäten
- Ladepunkte, die bidirektionales Laden unterstützen (zusätzlicher Zuschuss)
Was ist die maximale Förderhöhe?
Der maximale Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt für alle antragsberechtigten Zielgruppen gleichermaßen:
- 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
- 1.500 Euro mit Wallbox oder
- 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.
Für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand gilt zusätzlich ein maximaler Fördersatz von 70 % der förderfähigen Ausgaben.
Welche Anforderungen gelten für die Bewilligung der Förderung?
Für eine Bewilligung der Förderung für Ihre Projekte müssen mindestens 20 % aller Stellplätze – und insgesamt mindestens sechs Stellplätze – elektrifiziert bzw. mit Kabelinfrastruktur ausgestattet werden. Die maximale Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen.
Förderfähig sind ausschließlich nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Stellplätzen von Mehrparteienhäusern – geteilte, von mehreren Mieter*innen genutzte Ladestationen sind ebenfalls förderfähig, sofern sie über einen eichrechtskonformen Stromzähler an jedem Ladepunkt verfügen. Die Ladepunkte müssen außerdem mit Ökostrom versorgt werden.
Die genauen Anforderungen können Sie im FAQ-Bereich des Förderportals einsehen.
Infos zur Antragstellung.
Die Antragstellung ist seit dem 15. April 2026 über das digitale Förderportal des Projektträgers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft möglich. Die Vergabemethoden und Fristen unterscheiden sich nach Zielgruppe:
- Für WEGs, KMU und private Eigentümer*innen:
- Die Anträge werden direkt nach Eingang bearbeitet, somit lohnt es sich, schnell zu sein
- Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden
- Antragstellung bis zum 10. November 2026 möglich
- Für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand:
- Die Vergabe erfolgt im wettbewerblichen Verfahren
- Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens
- Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich
Welche Unterlagen beim Förderantrag im Detail einzureichen sind, können Sie im FAQ-Bereich des Förderportals einsehen. Unter anderem wird ein „Kostenvoranschlag über alle im Antrag zu berücksichtigenden zu errichtenden Ladepunkte, Vorverkabelungen und Baumaßnahmen” benötigt. Antragsteller können außerdem mehrere zu elektrifizierende Objekte in einem Antrag zusammenfassen.
Warum sich schnell sein lohnt.
Für WEGs, KMU und Privateigentümer*innen werden die Fördermittel nach dem Windhundprinzip vergeben – einer Methode zur Vergabe knapper Ressourcen, bei der vollständige Anträge ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden. Das bedeutet für die Antragsteller*innen: Besser schnell sein.
Da ein Förderantrag erst dann eingereicht werden kann, wenn ein Kostenvoranschlag über alle Maßnahmen vorliegt, empfehlen wir, die notwendigen Schritte bereits jetzt anzustoßen. Kümmern Sie sich schon vor Start der Förderung um die Standortprüfung, ermitteln Sie die verfügbare Netzanschlussleistung und lassen Sie sich ein zukunftssicheres Ladeinfrastrukturkonzept inklusive der voraussichtlichen Kosten erstellen.
Aber auch Wohnungsunternehmen mit größerem Bestand profitieren von einer frühen Vorbereitung: Zwar erfolgt die Mittelvergabe hier über ein wettbewerbliches Verfahren, doch die Einholung von Kostenvoranschlägen für mehrere Objekte – inklusive Machbarkeitsprüfung, Netzanschlussabstimmung und Planung – erfordert natürlich auch mehr Zeit. Wer früh beginnt, stellt sicher, dass vor Antragsschluss rechtzeitig ein E-Mobilitätskonzept für alle zu elektrifizierenden Liegenschaften vorliegt.
Wir unterstützen Sie schnell und unkompliziert bei der Prüfung der Voraussetzungen für Ladeinfrastruktur an Ihren Standorten. Dabei erkennen Sie direkt, welche Schritte im Vorfeld noch notwendig sind.
Im Rahmen unserer Planung & Konzeption entwickeln wir zudem ein zukunftsfähiges E-Mobilitätskonzept inklusive transparenter Kosten für Ihre Ladelösung – ideal als Grundlage für die Förderantragstellung.
Wie viel kostet die Ladeinfrastruktur für Wohnimmobilien inklusive Förderung?
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Erhalten Sie mit wenigen Angaben:
- die Kosten für die Energie- und Kabelinfrastruktur gesamt und je Stellplatz
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- die Kosten unter Berücksichtigung des Förderzuschusses gesamt und je Stellplatz
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Über Chargemaker.
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Ein Full-Service-Anbieter von Ladelösungen:
/ Planung & Konzeption
/ Energie- & Ladeinfrastruktur
/ Betrieb & Abrechnung -

Gegründet 2020, gehört Chargemaker zur ista Gruppe.
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Umfangreiches Know-how
Wir sind Expert*innen im Bereich Elektromobilität, ergänzt durch die Kompetenz von ista, einem der führenden Immobiliendienstleister. -

Unser Büro: in Frankfurt am Main.
Mit motivierten Mitarbeiter*innen, alle erfahren und spezialisiert in ihrem Bereich
Unsere Projekte: bundesweit -

Unsere Kunden:
/ Gewerbliche Immobilien
/ Wohnimmobilien
/ Unternehmen
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Ladepunkte in Betrieb und Service
> 450 erfolgreich umgesetzte Kundenprojekte -

Ladevorgänge pro Jahr
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kWh Lademenge pro Jahr
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Lassen Sie uns sprechen!
Unsere Expert*innen sind für Sie da. Ganz egal, ob Sie Fragen zur Förderung haben oder ein konkretes Ladeinfrastruktur-Projekt planen möchten: Wir unterstützen Sie gerne dabei, mit Ihren Wohnimmobilien optimal von der Förderung zu profitieren und erstellen Ihnen zeitnah und kostenfrei ein unverbindliches Angebot.
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Häufig gestellte Fragen zur Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser 2026
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Wann startet die Wallbox‑Förderung 2026 für Mehrfamilienhäuser?
Die Antragstellung für die bundesweite Ladeinfrastruktur‑Förderung für Mehrfamilienhäuser ist seit dem 15. April 2026 möglich.
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Was wird bei der neuen Förderung von Lademöglichkeiten bezuschusst?
Gefördert werden laut offiziellen Informationen sowohl Wallboxen als auch die komplette technische Umsetzung der Ladeinfrastruktur – von der elektrischen Ertüchtigung und Kabelinfrastruktur über den Netzanschluss bis hin zu baulichen Maßnahmen. Auch Ladepunkte mit bidirektionalem Laden erhalten einen erhöhten Zuschuss.
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Wer kann die Ladeinfrastruktur-Förderung beantragen?
Zielgruppe der Förderung für Ladeinfrastruktur in Wohnimmobilien sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer*innen, die Wohnraum vermieten und Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand.
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Wie hoch ist die Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser 2026?
Der maximale Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt für alle antragsberechtigten Zielgruppen gleichermaßen:
- 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
- 1.500 Euro mit Wallbox oder
- 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.
Für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand beträgt die maximale Förderquote 70 % der förderfähigen Ausgaben.
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Wie unterstützt die Förderung Eigentümer von Wohnimmobilien bei der Erfüllung der EPBD‑Vorgaben?
Die neue EPBD verlangt in vielen Fällen eine Vorrüstung für Ladepunkte in Wohngebäuden. Dadurch, dass nicht nur Kosten für die Wallboxen selbst, sondern auch für die Ertüchtigung des Netzanschlusses und der elektrischen Anlagen der Gebäude gefördert werden sollen, hilft das Förderprogramm dabei, diese Vorgaben vorausschauend und wirtschaftlich möglichst effizient umzusetzen.
Chargemaker begleitet Immobilienverantwortliche und Unternehmen bei der Planung, Vorrüstung und Umsetzung von Ladeinfrastruktur – unter Berücksichtigung aller aktuellen und kommenden gesetzlichen Anforderungen aus GEIG und EPBD. Dabei garantieren wir eine möglichst wirtschaftliche Lösung, zum Beispiel durch den Einsatz kostensparender Komponenten in der Vorrüstung oder unterschiedliche Finanzierungsoptionen für die Ladestationen.
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Warum lohnt es sich, die Ladeinfrastruktur rechtzeitig zu planen?
Für WEGs, KMU und Privateigenrümer*innen von Wohnungen werden die Fördermittel nach dem Windhundprinzip vergeben und erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft. Ein Antrag kann häufig erst dann eingereicht werden, wenn die Planung bereits abgeschlossen ist und ein konkretes Angebot vorliegt.
Auch Wohnungsunternehmen mit größerem Bestand profitieren von einer frühen Vorbereitung: Zwar erfolgt die Mittelvergabe hier über ein wettbewerbliches Verfahren, doch die Einholung von Kostenvoranschlägen für mehrere Objekte erfordert natürlich auch mehr Zeit.
Wer also frühzeitig mit der Planung beginnt, kann zum Förderstart sofort einreichen – und sich die besten Chancen auf eine Bewilligung der Förderung sichern.
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Wie unterstützt Chargemaker Eigentümer bei der Förderung?
Chargemaker als Full-Service-Partner berät Sie selbstverständlich gerne zur bundesweiten Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser 2026. Wir prüfen Ihr Vorhaben im Hinblick auf die offiziellen Rahmenbedingungen auf Förderfähigkeit und begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Antragstellungsprozess – von der Planung bis zur Umsetzung.