Neuer Referentenentwurf zur Überführung der EPBD ins GEIG
EU-Richtlinie für Ladeinfrastruktur: Neue Infos zur nationalen Umsetzung.
Bei der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) gibt es neue Entwicklungen:
Seit Anfang Mai liegt ein Referentenentwurf zur Überführung der EPBD‑Anforderungen in nationales Recht vor – für die Beschlussfassung hat der Gesetzgeber nur noch bis zum 29. Mai Zeit. Wie bereits vermutet, soll die Überführung der europäischen Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Immobilien nun durch eine Anpassung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) erfolgen.
Damit wird konkret, wie die künftig deutlich strengeren Anforderungen an die Ausstattung von Immobilien mit Ladeinfrastruktur in Deutschland umgesetzt werden sollen. Das Vorhaben ist ambitioniert: Für die Beschlussfassung bleibt nur wenig Zeit – und erste Umsetzungsfristen können bereits ab dem 1. Januar 2027 greifen.
Für Immobilieneigentümer und Gebäudeverantwortliche entsteht dadurch ein zunehmender Handlungsdruck. Denn klar ist: Die Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Wohn- und Nicht‑Wohngebäuden werden deutlich steigen – sowohl im Neubau als auch bei größeren Renovierungen oder im Bestand.
Damit Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick erhalten, haben wir für Sie alle relevanten Infos zur EPBD, zum GEIG, zu den neuen Anforderungen und deren Bedeutung auf einer Seite übersichtlich zusammengefasst. Dort erhalten Sie unter anderem einen Einblick in:
allgemeine Infos zur EPBD, dem GEIG sowie dem Status Quo
die neuen Anforderungen an Ladeinfrastruktur für verschiedene Gebäudetypen im Überblick
die Auswirkungen für Neubau, größere Renovierungen und Bestand
unsere Handlungsempfehlungen für eine zukunftssichere und rechtskonforme E-Mobilitäts-Strategie