Fokus auf Ladepunkte für elektrische Nutzfahrzeuge
Ladeinfrastruktur-Förderung in Baden-Württemberg: Jetzt von bis zu 40 % Zuschuss profitieren!
Das Land Baden-Württemberg investiert konsequent in den Ausbau der Elektromobilität – und stellt dafür attraktive Förderprogramme zur Verfügung. Mit Charge@BW und TruckCharge@BW können Unternehmen, Kommunen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Genossenschaften und weitere Institutionen gezielt Zuschüsse für den Aufbau moderner Ladeinfrastruktur beantragen.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderprogramme für Ladeinfrastruktur richten sich an eine breite Zielgruppe:
Unternehmen (inkl. kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen)
Kommunen und kommunale Unternehmen
WEGs, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und weitere Organisationen
Charge@BW steht dabei besonders offen für Wohnungswirtschaft, Wohnungseigentümergemeinschaften und gewerbliche Standorte. TruckCharge@BW fokussiert sich auf Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge im Unternehmensumfeld.
Was wird über Charge@BW gefördert?
Mit Charge@BW können Sie den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladepunkte fördern lassen – zum Beispiel an Einzelhandelsstandorten, Parkhäusern, auf öffentlichen Parkplätzen oder an Freizeiteinrichtungen. Förderfähig sind:
Kauf und Installation sowie Leasing, Miete oder Contracting von öffentlich zugänglichen Ladepunkten (mind. werktags für 12 Stunden zugänglich) inkl. Netzanschluss
vorbereitende Elektroinstallationen für den späteren Anschluss von Ladepunkten in WEGs (ausschließlich Kabel- und Energieinfrastruktur, keine Wallbox-Förderung selbst)
Zuschuss von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 2.500 EUR je Ladepunkt bzw. Ladeplatz in WEGs
Bei Leasing, Miete oder Contracting sind die monatlichen Raten und einmalige Sonderzahlungen förderfähig, wenn die Vertragslaufzeit mindestens drei Jahre beträgt
Nicht gefördert werden mobile Ladestationen, Nachrüstungen, Ersatzbeschaffungen und die reine Installation von Haushalts- oder Industriesteckdosen.
Die Antragstellung für die Charge@BW-Förderung hat bis spätestens 31. Dezember 2025 zu erfolgen.
TruckCharge@BW: Förderung für Schnellladeinfrastruktur
TruckCharge@BW richtet sich an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur speziell für elektrische Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 (Lkw) planen. Förderfähig sind:
Schnellladestationen (ab 22 kW Ladeleistung) für den Einsatz auf Betriebsgeländen, an Logistikstandorten oder Lade-Hubs
Netzanschlusskosten können mit bis zu 50.000 EUR bezuschusst werden
Fördersätze: bis zu 40 % für kleine und mittlere Unternehmen (max. 25.000 EUR je Schnellladepunkt), bis zu 20 % für Großunternehmen
Die Anforderungen zur Bewilligung sind unter anderem:
Mindestinvestitionssumme: 50.000 EUR je Vorhaben
Betriebsdauer: mindestens drei Jahre
Verpflichtender Einsatz von Grünstrom
Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen an Netzanschluss, Meldepflichten und Mess- und Eichrecht
Förderungen für Ladeinfrastruktur und E-Nutzfahrzeuge kombinieren
Wer Schnellladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge der Klassen N2 oder N3 plant, kann zusätzlich von der Förderung BW-e-Trucks profitieren:
Hier werden die Investitionsmehrkosten für den Kauf oder das Leasing emissionsfreier Nutzfahrzeuge (Klassen N2 und N3) bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße sowie der Fahrzeugklasse:
N2: 30.000 bis maximal 50.000 EUR
N3: 60.000 bis maximal 120.000 EUR
Damit lassen sich Ladeinfrastruktur und Fahrzeugbeschaffung optimal verbinden.
Frühzeitig planen und beraten lassen
Wir beraten Sie zu allen Förderprogrammen für Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg, prüfen Ihr Vorhaben auf Förderfähigkeit und begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Antragstellungsprozess – von der Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung.