Förderung für Ladeinfrastruktur in Berlin: Neues WELMO-Modul für Mietquartiere.
Das Land Berlin unterstützt den Ausbau der Elektromobilität mit einem neuen Fördermodul im Programm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO). Seit dem 15. Juli 2025 können Wohnungsunternehmen, -gesellschaften und -genossenschaften Fördermittel für den Aufbau von gemeinschaftlich genutzter Ladeinfrastruktur beantragen.
Wer ist antragsberechtigt?
Förderfähig sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie Ladeinfrastrukturanbieter, die in Kooperation mit Wohnungsunternehmen geteilt genutzte Ladeinfrastruktur auf Stellplätzen an Wohngebäuden im Land Berlin aufbauen.
Was wird im Rahmen des WELMO-Moduls für Mietquartiere gefördert?
Gefördert wird der Aufbau von gemeinschaftlich genutzter Ladeinfrastruktur an Stellplätzen von Wohngebäuden. Dazu gehören:
Erwerb und Errichtung stationärer Ladeinfrastruktur (AC und DC)
geteilt genutzte Ladepunkte (öffentlich oder für mehrere Mietparteien)
Netzanschluss (Niederspannung oder Mittelspannung)
Grundinstallation, z. B. Verteilerschränke, Stromzähler, Last- und Energiemanagementsysteme, Brandschutzmaßnahmen oder Oberflächenwiederherstellung
Wichtige Voraussetzungen:
Förderung ausschließlich für geteilte Ladepunkte, nicht für exklusive Stellplätze
Nutzung von 100 % erneuerbarem Strom
Installation nur durch im Installateurverzeichnis eingetragene Fachunternehmen
Die Höhe der Ladeinfrastruktur-Förderung in Berlin
Die Förderquote richtet sich nach der Unternehmensgröße. Insgesamt sind Zuschüsse von bis zu 50 % der Kosten möglich:
Ladeinfrastruktur: bis 50 % der Kosten, max. 2.500 EUR (AC) bzw. 30.000 EUR (DC) pro Ladepunkt
Grundinstallation: bis 40 % der Kosten, max. 50.000 EUR
Netzanschluss: bis 50 % der Kosten, max. 5.500 EUR (Niederspannung) bzw. 55.000 EUR (Mittelspannung)
Kleine Unternehmen bis 50 %; mittlere Unternehmen bis 40 %; große Unternehmen bis 20 %
Frühzeitig planen und beraten lassen
Die Antragstellung ist bis zur Ausschöpfung der Mittel, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2025, möglich, schnell sein lohnt sich also.
Wir beraten Sie zu allen Förderprogrammen für Ladeinfrastruktur in Berlin, prüfen Ihr Vorhaben auf Förderfähigkeit und begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Antragstellungsprozess – von der Planung bis zur Umsetzung.
Gerne zeigen wir Ihnen dabei auch, wie sich geteilte Ladepunkte auf Stellplätzen von Wohngebäuden mit unserem Wallbox-Sharing-Konzept bestmöglich umsetzen lassen.
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