Ab sofort schnelles Laden in Karlstein möglich
Im Auftrag der Energieversorgung Main-Spessart wurde die erste Schnellladesäule im Gemeindegebiet eingeweiht, eine weitere befindet sich bereits im Bau.
Mehr erfahrenDie Elektrifizierung von Nutzfahrzeugflotten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ob Logistikunternehmen, Handwerksbetrieb oder kommunaler Fuhrpark: Der Aufbau einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für den erfolgreichen Umstieg auf emissionsarme Mobilität. Um diese Investitionen zu unterstützen, hat das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung für Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge wieder aufgenommen.
Das Land stellt dafür über das Förderprogramm "progres.nrw Emissionsarme Mobilität" erneut sieben Millionen Euro für das Jahr 2026 bereit.
Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von stationärer, steuerbarer und fabrikneuer Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge. Voraussetzung ist eine Ladeleistung von mindestens 50 kW pro Ladepunkt.
Die Förderung umfasst nicht nur die eigentlichen Ladestationen, sondern zahlreiche weitere Projektbestandteile. Förderfähig sind unter anderem:
Damit können Unternehmen und Kommunen nicht nur einzelne Ladestationen fördern lassen, sondern einen großen Teil der gesamten Ladeinfrastrukturinvestition.
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung und beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 30.000 Euro pro Ladepunkt. Gerade bei größeren Ladeinfrastrukturprojekten für elektrische Lkw, Transporter oder kommunale Nutzfahrzeuge kann dies zu einer deutlichen Reduzierung der Investitionskosten führen.
Die Förderung richtet sich an:
Die Förderfähigkeit hängt nicht allein von der geplanten Investition ab, sondern von mehreren technischen und organisatorischen Anforderungen.
Ein zentraler Förderbaustein ist die nachhaltige Stromversorgung der Ladeinfrastruktur. Der für den Ladevorgang benötigte Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen. Dies kann beispielsweise über einen Grünstrom-Liefervertrag erfolgen. Alternativ kann regenerativ erzeugter Strom vor Ort genutzt werden, etwa durch eine Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgelände.
Für Unternehmen bietet sich hier die Chance, Ladeinfrastruktur und Eigenstromerzeugung strategisch miteinander zu kombinieren. Durch die Kombination aus PV-Anlage, Energiemanagementsystem und Ladeinfrastruktur lassen sich Betriebskosten optimieren und Netzanschlussleistungen reduzieren.
Die geförderten Ladepunkte müssen an einer Betriebsstätte eines Unternehmens errichtet werden, dessen Geschäftszweck nicht hauptsächlich im Verkauf von Ladestrom besteht.
Die Förderung zielt somit auf Unternehmen und Kommunen ab, die Ladeinfrastruktur für den eigenen Fuhrpark oder den eigenen betrieblichen Bedarf errichten möchten. Reine Geschäftsmodelle mit Fokus auf öffentliche Ladeparks und den Verkauf von Ladestrom stehen nicht im Mittelpunkt dieses Programms.
Ist die geförderte Schnellladeinfrastruktur öffentlich zugänglich, darf sie ausschließlich zum Laden von Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen N2 und N3 genutzt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um schwere Nutzfahrzeuge und Lkw.
Die Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Zudem sind die Vorgaben der Ladesäulenverordnung einzuhalten.
Bereits in der Planungsphase empfiehlt sich daher die Zusammenarbeit mit erfahrenen Ladeinfrastrukturspezialisten, um technische Anforderungen, Netzanschlussbedingungen und Förderkriterien frühzeitig zu berücksichtigen.
Kommunen und kommunale Betriebe können ebenfalls von der Förderung profitieren. Allerdings darf die geförderte Ladeinfrastruktur nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts genutzt werden. Vor allem kommunale Fuhrparks, Betriebshöfe und Versorgungsbetriebe sollten diese Vorgabe bei der Projektplanung berücksichtigen.
Zunächst muss ein Angebot beziehungsweise Kostenvoranschlag für die geplante Ladeinfrastruktur eingeholt werden. Anschließend erfolgt die Antragstellung über das Förderportal NRW. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Antragsteller den Zuwendungsbescheid. Erst danach darf die Umsetzung des Projekts beauftragt und gestartet werden. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Verwendungsnachweis eingereicht. Nach abschließender Prüfung durch die Bewilligungsstelle erfolgt schließlich die Auszahlung der bewilligten Fördermittel.
Wichtig: Wer Ladeinfrastruktur für elektrische Nutzfahrzeuge plant, sollte die Förderung aufgrund der Umsetzungsregelung frühzeitig in die Projektplanung einbeziehen.
Wer die Förderung nutzen möchte, sollte die technischen Anforderungen, insbesondere die Vorgaben zur Ladeleistung, Stromversorgung aus erneuerbaren Energien und die Anforderungen an die Nutzung der Ladeinfrastruktur, frühzeitig berücksichtigen. So lassen sich Förderfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und ein zukunftssicherer Betrieb optimal miteinander verbinden.
Die neue Ladeinfrastruktur-Förderung für Nutzfahrzeuge in NRW 2026 erleichtert Unternehmen den Aufbau einer eigenen Schnellladeinfrastruktur. Doch die Installation der Ladestationen ist dabei nur der erste Schritt: Für einen langfristigen wirtschaftlichen Betrieb entscheiden zuverlässiges Monitoring, eine transparente Abrechnung und professioneller Support.
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Bei Chargemaker unterstützen wir Unternehmen und Kommunen nicht nur bei der Förderbeantragung sondern auch bei der Standortanalyse über die technische Planung bis hin zur Umsetzung und dem Betrieb einer wirtschaftlichen Ladeinfrastruktur für E-Nutzfahrzeuge. Außerdem übernehmen wir gerne auch die Bereitstellung von Grünstrom für Ihre Ladeinfrastruktur.