Eintracht Frankfurt setzt auf Lösungen von Chargemaker
Wir haben im neuen ProfiCamp des Bundesligisten 20 zukunftssichere Ladestationen umgesetzt.
Mehr erfahrenGebäudeeigentümer und Bauherren werden schon bald deutlich mehr Ladestationen zur Verfügung stellen müssen: Die EU-Kommission hat mit der Novellierung der Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 klare Vorgaben geschaffen, um den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Europa zu beschleunigen. Nötig wurde dies auch, weil aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Elektromobilität deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben. Die neuen Vorgaben, die im Juni 2024 in Kraft traten, setzen nun einen klaren Zeitrahmen für die Umsetzung in deutsches Recht.
Die Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive), ist Teil des „Fit for 55“-Pakets und zielt darauf ab, den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Schwung zu bringen. Der deutsche Gesetzgeber hat bis Ende Mai 2026 Zeit, die neuen Regelungen durch eine Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) in nationales Recht zu überführen.
Die Grundprinzipien der neuen EU-Vorgaben in Bezug auf die Ladeinfrastruktur bleiben unverändert: Es wird zwischen Nichtwohngebäuden, die überwiegend für andere als für Wohnzwecke bestimmt sind, und Wohngebäuden unterschieden. Zudem wird zwischen Neubauten und Bestandsbauten, die einer größeren Renovierung unterzogen werden (d. h. wenn mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle betroffen sind), differenziert. Ein weiterer Faktor bei den künftigen Vorgaben sind die vorhandenen Stellplätze.
Die neuen und verschärften EU-Regelungen sehen vor, dass:
mit mehr als fünf Stellplätzen mindestens jeden 2. Stellplatz mit einer Ladestation ausstatten müssen.
Die Anforderungen wurden im Vergleich zur vorherigen Fassung der Gebäuderichtlinie, sowohl der EPBD als auch des GEIG, weiter verschärft, indem die Schwellenwerte, ab denen Maßnahmen erforderlich sind, gesenkt wurden.
Die konkrete Umsetzung der neuen Regelungen in nationales Recht bleibt abzuwarten, doch besteht die Möglichkeit, dass der deutsche Gesetzgeber einzelne Vorschriften weiter verschärft, denn in der Vergangenheit überstiegen die Vorgaben GEIG die der EU deutlich.
Die Bundesregierung hat in den Eckpunkten zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz angekündigt, die EPBD 1:1 und unter Nutzung des maximalen Spielraums umzusetzen. Zudem möchte Deutschland sich auf EU-Ebene für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen einsetzen und die Vorgaben im Rahmen der Möglichkeiten verschlanken.
Für den Bereich Ladeinfrastruktur (Artikel 14) bedeutet das aktuell: Die inhaltlichen Anforderungen bleiben bestehen, die konkrete Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie könnte sich jedoch verzögern.
Seit Anfang Mai liegt ein Referentenentwurf zur Überführung der EPBD‑Anforderungen in nationales Recht vor – für die Beschlussfassung bleibt dem Gesetzgeber nur noch bis zum 29. Mai Zeit. Die Überführung in nationales Recht soll nun, wie bereits vermutet, durch eine Anpassung des GEIG erfolgen.
Auf unserer Landingpage haben wir alle relevanten Informationen zu den Anforderungen für Sie gesammelt:
Dort haben Sie auch die Möglichkeit, mit unserem Kalkulator kostenlos und unverbindlich Ihre Immobilien auf EPBD-Konformität zu überprüfen.
Ladeinfrastruktur wird für Gebäudebesitzer zunehmend wichtiger und ihre Berücksichtigung sollte bei jedem Projekt bereits zu Beginn des Vorhabens eingeplant werden. Die meisten Gebäude, die unter diese Richtlinie fallen, werden bei 50 % ihrer Stellplätze zumindest die Vorrüstung für Ladepunkte errichten müssen. Dies ist allerdings nur eine Momentaufnahme, weitere Verschärfungen sind nicht auszuschließen.
Um auch alle zukünftigen Anforderungen zu erfüllen, empfehlen die Ladeinfrastruktur-Spezialisten von Chargemaker weitestgehend alle Stellplätze auf eine Elektrifizierung vorzubereiten. Die Anforderungen der EPBD und des neuen GEIG werden selbstverständlich bei allen Elektromobilitätsprojekten bereits in der Planung berücksichtigt.