Chargemaker und ista gemeinsam für eine nachhaltige Energie- und Mobilitätswende.
Chargemaker hat einen neuen starken Partner an seiner Seite: Immobiliendienstleister ista hat die Chargemaker GmbH zum 01.08.2024 vollständig übernommen.
Mehr erfahrenWer sich aktuell mit dem Aufbau von Ladeinfrastruktur in Immobilien sowie den regulatorischen Rahmenbedingungen beschäftigt, kommt an einem Begriff kaum vorbei: Leitungsinfrastruktur. Spätestens mit den neuen Anforderungen aus dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und der dahinterliegenden EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) rückt das Thema zunehmend in den Fokus von Eigentümern, Projektentwicklern, Bauherren und Immobilienunternehmen.
Doch was genau steckt dahinter – und warum wird Leitungsinfrastruktur in Zukunft immer relevanter?
„Leitungsinfrastruktur“ wird im Rahmen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) konkret definiert und bedeutet einfach gesagt, dass die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, um später Stromleitungen zu Ladepunkten führen zu können.
Gemeint sind also vor allem Leerrohre, Kabeltrassen, Schutzrohre oder entsprechende Platzhalter in der Elektroverteilung. Der Unterschied zur Vorverkabelung bzw. Vorrüstung: Bei der Leitungsinfrastruktur ist der Weg für die Kabel nur vorbereitet. Bei der Vorverkabelung sind die Kabel und Leitungen bereits verlegt.
Gerade diese Unterscheidung ist im regulatorischen Kontext wichtig, da das GEIG unterschiedliche Anforderungen an beide Bestandteile der Ladeinfrastruktur stellt.
Dass das Thema derzeit an Bedeutung gewinnt, ergibt sich vor allem aus der Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens. Mit der anstehenden Überführung der EPBD in deutsches Recht über das GEIG entstehen verschärfte Vorgaben.
Die europäische Richtlinie sieht nämlich in Zukunft nicht nur höhere Anforderungen an die Ausstattung von Immobilien mit Ladepunkten, sondern auch bereits mit Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität vor.
Einen Überblick zu allen künftigen Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Immobilien bietet auch unsere Infoseite zu EPBD und GEIG:
Weitere Infos zu EPBD und GEIG
Die Vorgaben an Leitungsinfrastruktur in Immobilien hängen vor allem vom Gebäudetyp ab und sehen wie folgt aus:
Für Wohngebäude im Neubau sowie in größerer Renovierung und mit mehr als 3 Stellplätzen fordert die EPBD:
Da eine Vorrüstung bzw. Vorverkabelung automatisch auch Leitungsinfrastruktur voraussetzt, muss Leitungsinfrastruktur in Wohngebäuden, bei denen die Anforderungen des neuen GEIG greifen, künftig für jeden einzelnen Stellplatz berücksichtigt werden.
Weitere Anforderungen des neuen GEIG an die Vorrüstung und Errichtung von Ladepunkten finden Sie auf unserer Landingpage.
Für Immobilienverantwortliche bieten die neuen GEIG-Anforderungen an Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch Chancen:
Wer heute ganzheitlich plant, vermeidet spätere aufwendige Umbauten. Nicht jeder Stellplatz muss sofort mit einem Ladepunkt ausgestattet werden. Mit einer ganzheitlichen Leitungsinfrastruktur bleibt die Möglichkeit zur späteren Nachrüstung von einzelnen Ladepunkten jederzeit offen. Kabel und Leitungen können deutlich schneller bis zu den Stellplätzen verlegt werden, wenn Leerrohre, Kabeltrassen und Schutzrohre bereits vorhanden sind.
Leitungsinfrastruktur kann im Rahmen des Neubaus oder einer größeren Renovierung – also dann, wenn die künftigen Anforderungen an Ladeinfrastruktur des GEIG bzw. der EPBD greifen – kosteneffizient in die Baumaßnahmen integriert werden. Nachträgliche Installationen sind meist deutlich teurer, da bei jeder Erweiterung erneut bauliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um zusätzliche Kabel- und Leitungswege zu schaffen. Vor allem bei Stellplätzen im Außenbereich können nachträgliche Bauarbeiten zur Erweiterung von Leerrohren extrem teuer werden, da Kabel meist unter der Erde durchgeführt werden und dementsprechend Tiefbauarbeiten erfordern.
Der regulatorische Rahmen von EPBD und GEIG zeigt deutlich: Es geht nicht nur um die Errichtung einzelner Ladepunkte als kurzfristige Insellösung, um der Nachfrage durch einzelne Mieter*innen gerecht zu werden, sondern um eine zukunftssichere Ladeinfrastruktur, die langfristig mit der steigenden Anzahl an Elektroautos mitwächst.
Es ist essenziell, beim Aufbau von Ladeinfrastruktur sowohl die EPBD-konforme Umsetzung zu berücksichtigen als auch den konkreten Anwendungsfall im Blick zu behalten – denn optimale Ladeinfrastruktur sieht für Wohngebäude anders aus als für Bürogebäude mit Gewerbemietern.
Entscheidend ist, für jede Immobilie eine passgenaue Lösung zu finden, die einerseits kostspielige Überdimensionierungen der Ladeinfrastruktur vermeidet, aber andererseits benötigte Energiekapazität und Lastmanagement im Blick hat, damit nicht nachträglich teure Installationen vorgenommen werden müssen. Ziel ist es, bereits heute die Grundlage für eine leistungsfähige und flexibel erweiterbare Ladeinfrastruktur zu schaffen, die den Anforderungen der EPBD gerecht wird, aktuellen technischen Standards entspricht und gleichzeitig wirtschaftlich umsetzbar bleibt.
Ziel der zunehmenden gesetzlichen Anforderungen ist es vor allem, den Ausbau der Elektromobilität im Immobilienbereich effizient und skalierbar zu gestalten.
Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität bildet dabei die Grundlage:
Für Immobilienverantwortliche bedeutet das: Wer heute baut oder saniert, sollte den Aufbau umfangreicher Leitungsinfrastruktur nicht als reinen Zwang ansehen – sondern als integralen Bestandteil einer zukunftsfähigen Gebäudeinfrastruktur.
Als Full-Service-Spezialist für Ladeinfrastruktur stehen wir Immobilieneigentümern, Bauherren und Projektentwicklern dabei in allen Phasen – von der Planung über die Umsetzung bis hin zum Betrieb – fachkundig zur Seite. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die neuen Anforderungen an Lade- und Leitungsinfrastruktur sicher einzuordnen und effizient umzusetzen.
Wir prüfen gerne, ob Ihre Immobilie betroffen ist, welche technischen Voraussetzungen am Standort bestehen und welche Lösung für Ihre Stellplätze, Nutzergruppen und Ausbauziele sinnvoll ist.